Neuerungen für Arbeitgeber, bzw. Arbeitsstätten.
Besonderen Wert wird in der ESV – 2012 ( Elektroschutzverordung ) auf den Zusatzschutz
mittels Fehlerstrom – Schutzeinrichtung FI – 30 mA gelegt.
Bei aufreten eines Fehlerstromes von max. 30 mA muss die Schutzeinrichtung sicher die Netzspannung trennen.
Dieses auslösen und unterbrechen des Stromkreises im Fehlerfall rettet Leben.
Betroffen davon sind Stromkreise mit Steckdosen bis 16 A Nennstrom in Arbeitsstätten.
Für Baustellenanlagen ( nach der Bauarbeiterschutzverordnung ) gilt diese Verordnung für Steckdosen-Stromkreise bis zu einem Nennstrom von 32 A.
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